Kurzbeschreibung Aldrian
Größe: ca. 45 ha (wird aktuell noch weiter ausgebaggert)
tiefste Stelle: ca. 7 Meter
Durchschnittstiefe: ca. 4,5 Meter
nur an gewissen Uferflächen zu befischen, da Teile des Sees parzelliert sind
Schwierigkeitsgrad sehr hoch
geringe Karpfendichte, dafür verbergen sich einzigartige Exemplare
was sowohl grösse als auch Schuppenbild anbelangt,
sehr guter Raubfischbestand
(vorrangig Hecht)
tiefste Stelle: ca. 7 Meter
Durchschnittstiefe: ca. 4,5 Meter
nur an gewissen Uferflächen zu befischen, da Teile des Sees parzelliert sind
Schwierigkeitsgrad sehr hoch
geringe Karpfendichte, dafür verbergen sich einzigartige Exemplare
was sowohl grösse als auch Schuppenbild anbelangt,
sehr guter Raubfischbestand
(vorrangig Hecht)
Am Aldrian See darf mit folgenden Angelkarten geangelt werden:
Generalkarte €450,- (Karpfenfischen mit 4 Angelruten inkludiert)
Jahresabfischkarte €350,- (Angeln auf Raubfische am Tage)
Tages- , 24 Stunden als auch Wochen-Karten sind nach Rücksprache erhältlich
Jahresabfischkarte €350,- (Angeln auf Raubfische am Tage)
Tages- , 24 Stunden als auch Wochen-Karten sind nach Rücksprache erhältlich

Regeln an den FZZ Seen
Grundwasserschongebiet – Füttern strengstens verboten! Die Verwendung von PVA Material ist erlaubt.
Fische dürfen nach dem Fang niemals in das Boot gehoben werden. Der Fisch muss mit samt dem Kescher im Wasser, an das Ufer gebracht werden.
Der Zeitraum in dem die Fische außer Wasser sind, ist so kurz wie möglich zu halten.
Ausgedehnte Foto oder Video Sessions werden nicht toleriert. Die Fische müssen immer mit Wasser befeuchtet werden um eine Austrocknung der Schleimhaut zu verhindern.
In den Sommermonaten Juni, Juli und August dürfen Fische ab 15kg nur mehr im Wasser fotografiert werden.
Das Einsacken bzw. jegliche Hälterung von Fischen ist verboten.
Eine gut gepolsterte Abhakmatte mit einer Mindestgröße von 120 x 80 cm und ein ausreichend großer Kescher mit einer Bügelspannweite von min. 90cm sind vorgeschrieben.
Die Fische dürfen niemals auf den Bauch gelegt werden.
Am Jösser See2 und Jösser See1 herrscht Schonhakenpflicht. An allen anderen Seen gilt keine Schonhaken Pflicht.
Die Verwendung von Klinikum ist Pflicht.
Jeglicher Einsatz von Geflochtenen Schnüren ist für den Friedfischfang nicht gestattet. Lediglich am See Aldrian sind geflochtene Schlagschnüre erlaubt.
Die Schnurstärke muss mindestens 0.30 mm betragen. Ausreichend Schnur muss auf der Rolle vorhanden sein.
Das Ausbringen der Montagen mit dem Boot ist nur für das Fischen auf Karpfen erlaubt. Das Drillen der Fische vom Boot ist erlaubt und wird auch empfohlen.
Der Einsatz von Elektromotoren, Echoloten und Markern ist gestattet.
Das Fischen ist mit 3 Angelruten erlaubt (außer Jösser See1 nur 2 Angelruten), die innerhalb des vorgegebenen Bereiches des Fischplatzes auszubringen sind.
Die Einfahrt in den abgesenkten Bereich des Sees ist nur zum Be- und Entladen des Fahrzeuges gestatten und muss schnellstmöglich wieder verlassen werden. Das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen im abgesenkten Bereich ist nicht gestattet.
Die Fischplätze sind während des gesamten Aufenthaltes am See in Ordnung zu halten. Mitgebrachter Müll ist wieder mit zunehmen. Zu wiederrechtliche Müllablagerungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Offenes Feuer ist nur in Feuertassen, oder im Griller erlaubt. Keine Feuerstellen am ungeschützten Boden!
Ein angemessenes Verhalten gegenüber den Angelkollegen ist Voraussetzung. Übermäßiger Alkoholkonsum wird nicht toleriert.
Beim längeren Verlassen des Angelplatzes, müssen die Angelruten aus dem Wasser gezogen werden.
Hunde sind am Angelplatz gerne willkommen, jedoch befinden Sie sich im Jagdgebiet und sind unter ständiger Kontrolle zu halten. Des Weiteren sollen diese andere Angler nicht stören und der Besitzer hat sich um das Häufchen zu kümmern.
Nach Verlassen der Anlage sind die Angelplätze vollständig zu räumen.
Die Fischereiberechtigung ist den Aufsichtsorganen auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Nach Aufforderung ist die Kontrolle vom Angelgerät , Gepäckstücken und des KFZ zu ermöglichen.
Bei Nichteinhaltung bzw. anderweitigen groben Vergehen, ist jederzeit mit dem Verlust der Fischereiberechtigung und mit einem Verweis der Anlage zu rechnen
Die Verwendung von Booten ist auf eigene Gefahr gestattet. Der Verein übernimmt keine Haftung. Bei der Verwendung von Booten herrscht Schwimmwesten Pflicht.
Bei Anglern unter 18 Jahren haften die Erziehungsberechtigen bzw. übernehmen diese die volle Verantwortung.
Preise Aldrian
Tages Abfischkarte: € 20,--
24 Stunden Abfischkarte € 25,-- ab 2014 € 30,-
Fr. - So. Abfischkarte € 50,-- ab 2014 € 60,-
Wochenabfischkarte € 120,-- ab 2014 € 180,-
24 Stunden Abfischkarte € 25,-- ab 2014 € 30,-
Fr. - So. Abfischkarte € 50,-- ab 2014 € 60,-
Wochenabfischkarte € 120,-- ab 2014 € 180,-


